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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

1.   Die vorliegenden Regelungen gelten für die eismaschine.de GmbH, Zinnaer Weg 3, 04860 Torgau OT Welsau (kurz nachfolgend als Verkäufer oder Lieferer benannt). Der Auftraggeber wird im Folgenden kurz als Käufer, Kunde oder Besteller benannt.
2.   Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Verkäufer nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
3.   Im Übrigen sind entgegenstehende Geschäftsbedingungen dem Verkäufer gegenüber rechtsunwirksam, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs des Verkäufers hiergegen bedarf. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
4.   Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgewichen werden.
5.   Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 
6.   Die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sonstigen Kollisionsrechts.

§2 Vertragsabschluss

1.   Mündliche Auskünfte und Zusagen von uns, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Die Abbildung eines Produktes im Online-Shop oder im Katalog kann von ihrem tatsächlichen Aussehen (Farbe, Größe etc.) abweichen. Die Abbildungen im Online-Shop oder im Katalog sind daher unverbindlich.
2.   Der Besteller hat vor Vertragsabschluss die Anforderungen an eine Maschine klar, eindeutig und schriftlich zu definieren. Wir behalten uns die Ablehnung der Forderungen vor. Die Anforderungen gelten als bindend, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind, andernfalls als nichtig.
3.   Der Vertrag zwischen Verkäufer und dem Kunden kommt mit dem Eingang der vollen Kaufsumme zustande oder bei einer schriftlich zu vereinbarenden Anzahlung auf die Kaufsumme.
4.   Der Verkäufer behält sich vor, eine Bestellung des Kunden nicht anzunehmen. Die Bestellung ist erst rechtswirksam, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurde.
5.   Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind. Hierzu zählen auch mögliche, natur- bzw. werkstoffbedingte Farbabweichungen oder Abweichungen in den Beschreibungen und Handbüchern. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Reklamation.
6.   Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 §3 Preise und Zahlungsbedingungen

1.   Alle Preise verstehen sich rein Netto in Euro ab Zinna Ortsteil Welsau.
2.   Es gilt folgendes als vereinbart: Der Käufer akzeptiert eine Anzahlung von 50% bei Vertragsabschluss, welche innerhalb von 3 Tagen auf das Konto des Verkäufers zu überweisen ist. Den Rest der Kaufsumme hat der Käufer bei Lieferung der Spedition zu übergeben oder je nach Vereinbarung innerhalb von 3 Tagen auf das Konto des Verkäufers zu überweisen.
3.   Nach spätestens 7 Tagen nach Übersendung der Ware muss die Ware vollständig bezahlt sein. Dies bedeutet, das Geld muß das Konto des Verkäufers erreicht haben. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Mahnung eine Aufwandspauschale von 5,00 € ggf. zuzüglich besonderer Portokosten (z.B. Einschreiben mit Rückschein etc.) und Verzugszinsen fällig. Als Zinssatz gilt ein um 8 % über dem Diskontsatz der Bundesbank liegender Zinssatz als vereinbart. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
4.   Kosten des Transports und der Transportversicherung sind unter Versand oder im Auftragsformular angegebenen. Ist nichts vereinbart sind die Transportkosten nicht im Gesamtpreis enthalten und gehen gesondert zulasten des Käufers.
5.   Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die vorstehenden Bedingungen oder schriftlichen Vereinbarungen im Angebot / Auftrag als bindend.
6.   Der Abzug vom Skonto ist nicht vereinbart und nicht gestattet.
7.   Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug so ist die Geldschuld während des Verzuges gemäß den gesetzlichen Regelungen zu verzinsen. Es steht dem Verkäufer frei, einen höheren Zinssatz durch Vorlage konkreter Nachweise zu verlangen.
8.   Bei einem Bestellwert von bis zu 100,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 8,00 Euro netto erhoben.

 §4 Lieferung

1.   Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vollen Kaufsumme oder Anzahlung auf das Konto des Verkäufers, jedoch nicht vor der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch den Verkäufer.
2.   Lieferzeiten sind nicht rechtsverbindlich. Höhere Gewalt berechtigt den Verkäufer - selbst bei garantierter Lieferzeit - zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrage, ohne dass dem Besteller gegen uns Schadensersatzansprüche zustehen. Dem Besteller wird für den Fall höherer Gewalt ebenfalls das Recht eingeräumt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns eine angemessene Frist von max. 2 Wochen setzt. Der Lieferer wird vom Besteller unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informiert. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren.
3.   Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die wir zu vertreten haben, nachweislich ein Schaden, so ist er nicht berechtigt Forderungen an uns zu stellen. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann der Besteller den gesamten Verzugsschaden geltend machen.
4.   Auch andere Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in den Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer dem Lieferer gestellten Nachfrist.
5.   Die vereinbarten Lieferfristen gelten als eingehalten, sobald die betriebsfertige Sendung die Fabrik fristgemäß verlassen hat.
6.   Wird der Versand, die Anlieferung oder die Aufnahme aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Lieferers und kommt damit in Annahmeverzug, so kann der Lieferer seinen Verzugsschaden geltend machen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf kündigen werde. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer neben dem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste. Der Käufer verpflichtet sich das Verpackungsmaterial auf seine Kosten zu entsorgen.

§5 Gefahrübergang

1.   Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache, an den Spediteur, oder den Frachtführer auf den Käufer über.
2.   Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Abnahme ist.

 §6 Abnahmeverzug / Vertragsverletzung / Nichterfüllung

1.   Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, oder erfüllt er seinen Vertrag nicht, oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, oder er widerruft diesen unberechtigt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.   Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bis zu 75 % des Nettokaufpreises fordern.
3.   Im Übrigen ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz für den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen
4.   Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben vorbehalten.

§7 Gewährleistung und Mängelhaftung

1.   Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Schäden hin zu überprüfen. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn Verpackungsschäden bei Übergabe vom Liefernden (Spediteur, Frachtführer) schriftlich bestätigt werden.
2.   Die Mängelanzeige ist dem Verkäufer gegenüber ohne schuldhaftes Zögern abzugeben.
3.   Mängelrügen bedürfen der Schriftform. 
4.   Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
5.   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leistet der Verkäufer an gewerbliche Einrichtungen und Gesellschaftsformen 12 Monate nach Lieferung Gewährleistung und an private Käufer 24 Monate. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile. Nacherfüllungsort für die Gewährleistung ist der Firmensitz des Verkäufers. Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, dann gehen wir davon aus, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Übergangs an den Käufer bestanden hat. Tritt der Mangel nach sechs Monaten auf, so muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Übergangs bestanden hat. Kann er dies nicht, so liegt kein Mangel im Sinne des BGB vor. Der Verkäufer erhält dreimaliges Nachbesserungsrecht, ohne dass der Käufer ein Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
6.   Bei unfachmännischen Eingriffen in den Kaufgegenstand oder abnormaler Beanspruchung erlischt der Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Käufer die Vorschriften des Verkäufers oder der Lieferfirma durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich in jedem Fall auf maximal 10% der Kaufsumme. Darüber hinaus sind alle Forderungen unwirksam.
7.   Für Verluste, die durch Störungen an den gelieferten Gegenständen innerhalb der Gewährleistung entstehen oder für Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand während der Gewährleistung vorübergehend nicht benutzt werden kann, kann kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden.
8.   Ferner kann der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, wenn er nicht eindeutig und schriftlich seine Anforderungen an eine Maschine vor Vertragsabschluss dargelegt hat, die wiederum nicht von uns explizit schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Leistungsdaten, Verarbeitungsqualität, Umgebungsbedingungen, Elektroanschlüsse, etc..
9.   Bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10.   Der Verstoß des Käufers gegen seine Verpflichtung aus §7 Ziffer 1 schließt jedwede Sachmängelhaftung des Verkäufers aus.

§8 Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §7 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Haftungsmaßstab von §7 ist insbesondere anzuwenden auf Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen dialektischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.
2.   Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Erfüllungsgehilfen.

§9 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§10 Gerichtsstand / Erfüllungsort

1.   Der Geschäftssitz des Verkäufers ist Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
2.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand 01.01.2020